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Compliance-Konform
Präventive Ausfallrisikoberatung
Einzelforderungskauf ohne Rückgriff auf den Schuldner fällt nicht unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 und )a KWG.
BaFin bestätigt, dass für unsere Tätigkeit keine Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG besteht.
Sichergestellte Anlehnung unserer Compliance an die AT 4.4.2 MaRisk-Compliance-Funktion
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